GoBD
Der Begriff "GoBD" steht für "Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff". Die GoBD sind eine Richtlinie des deutschen Bundesministeriums der Finanzen, die die Anforderungen an die elektronische Buchführung und Aufbewahrung von steuerrelevanten Unterlagen regelt.
Diese Richtlinie wurde im Jahr 2014 veröffentlicht und ist seitdem für Unternehmen in Deutschland verbindlich. Sie ist Teil der gesetzlichen Regelungen zur ordnungsgemäßen Buchführung und steuerlichen Dokumentation. Das Ziel der GoBD besteht darin, die Integrität, Nachvollziehbarkeit und Verfügbarkeit von steuerrelevanten Unterlagen in elektronischer Form sicherzustellen.
Die GoBD legen fest, dass elektronische Unterlagen, wie beispielsweise Rechnungen, Geschäftskorrespondenz oder Buchungsbelege, in einem revisionssicheren Format aufbewahrt werden müssen. Es werden Anforderungen an die Authentizität, Unveränderbarkeit und Nachvollziehbarkeit der elektronischen Aufzeichnungen gestellt.
Zudem regeln die GoBD den Zugriff auf die elektronischen Unterlagen und fordern, dass diese innerhalb angemessener Frist zur Verfügung gestellt werden können. Unternehmen müssen geeignete Maßnahmen ergreifen, um die Vertraulichkeit und Integrität der Daten zu gewährleisten und den Zugriff auf die elektronischen Unterlagen zu dokumentieren.
Die Einhaltung der GoBD ist für Unternehmen wichtig, um steuerliche Prüfungen zu bestehen und um mögliche Sanktionen oder Bußgelder zu vermeiden. Unternehmen sollten sicherstellen, dass ihre elektronische Buchführung und Aufbewahrung den Vorgaben der GoBD entsprechen und regelmäßig überprüfen, ob ihre Prozesse den Anforderungen gerecht werden.
Es ist zu beachten, dass die GoBD spezifisch für die deutsche Gesetzgebung gelten. In anderen Ländern können ähnliche Richtlinien und Vorschriften für die elektronische Buchführung und Aufbewahrung existieren.