Urlaubsanspruch

in Vemas.NET

Zwar regelt das BurlG eindeutig, wie sich der Mindesturlaubsanspruch eines Arbeitnehmers pro Jahr berechnet, jedoch können sich hiervon Abweichungen ergeben. Etwa weil der Arbeitgeber vertraglich mehr Urlaub gewährt, der Arbeitnehmer nicht das volle Jahr beschäftigt ist, oder er Anspruch auf zusätzliche Urlaubstage hat  bspw. bei Schwerbehinderung.

 

Zur bequemen Erfassung des jährlichen Urlaubsanspruchs der Mitarbeiter inkl. möglicher Kommentare hält Vemas.NET eine eigens dafür angelegte Maske bereit. Die hinterlegten Werte werden dann bei dem integrierten Genehmigungsverfahren herangezogen und laufend aktualisiert, so dass die Mitarbeiter jederzeit ihre Resturlaubsansprüche einsehen können.