Vertragstypen

Grundsätzlich können 2 Parteien jegliche Arten von Verträgen vereinbaren.
Gesetzliche Regelungen greifen nur dann, wenn zwischen den Parteien keine individuellen Vereinbarungen getroffen wurden.

Die wichtigsten, besonders häufigen Vertragstypen sind im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) geregelt:

 

Kaufvertrag § 433 BGB
Beim Erwerb eines Produktes wird dieses übereignet. Der Empfänger wird zum neuen Eigentümer.

Mietvertrag § 535 BGB
Der Vermieter verpflichtet sich zur Überlassung eines Produktes auf eine im Vertrag vereinbarte Zeit gegen Gebühr.
(Mietverträge für Wohnräume sind gesondert geregelt)

Leihvertrag § 598 BGB
Der Verleiher überlässt ein Produkt auf eine im Vertrag vereinbarte Zeit ohne Gebühr.

Pachtvertrag § 581 BGB
Bei einem Pachtvertrag wird der Vertragsgegenstand gegen Zahlung einer Pachtzins mit dem Ziel zur Erwirtschaftung von Erträgen überlassen.

Dienstvertrag § 611 BGB
Ein Vertragspartner verpflichtet sich zur Erbringung von Dienstleistungen gegen Gebühr.

Werkvertrag § 631 BGB
Ein Vertragspartner verpflichtet sich gegen Gebühr zur Erstellung eines Werkes mit Erfolgsgarantie.

Darlehensvertrag § 488 BGB
Der Darlehensgeber überlässt gegen Gebühr für eine vertraglich vereinbarten Zeit eine Sache oder Geld

 

Vemas.NET kennt voreingestellt 3 Typen von Verträgen.

Die nachfolgende Auflistung kann individuell über eine Schlüsseltabelle ergänzt werden.

Installationsstatus
Erfassung der installierten Basis, alle gekauften Lizenzen und User

Wartungsvertrag
Finanzielle Basis zur Berechnung der wiederkehrenden Wartungsgebühren auf Basis der installierten Lizenzen und User

Miete
Finanzielle Basis zur Berechnung der wiederkehrenden Mieteinahmen auf Basis der installierten Lizenzen und User