VEMAS.E-RECHNUNG

Rechnungserstellung im XRechnung- und ZUGFeRD Format

WICHTIGE GESETZESÄNDERUNG !!!

Ab 01.01.2025 gilt die Verpflichtung zur elektronischen Rechnung für alle Unternehmen im B2B-Bereich.

mehr Informationen

Wir unterstützen Sie bei der Umstellung auf E-Rechnungen - so sind Sie bestens vorbereitet.

Bereits seit dem 27.11.2020 müssen Sie die geltenden, gesetzlichen Voraussetzungen (EU-Richtlinie 2014/55/EU) für die Versendung elektronischer Rechnungen über 1.000 Euro an öffentliche Auftraggeber erfüllen. Papier- oder reine PDF-Rechnungen werden grundsätzlich nicht mehr akzeptiert. Mit dem Beschluss des Wachstumschancengesetzes wird die E-Rechnung im B2B-Bereich ebenfalls Pflicht.

Wie können Sie in Vemas E-Rechnungen erstellen?

Sie erstellen wie gewohnt aus Aufträgen, Projekten, Verträgen oder Seminaren in Vemas.NET Ihre Rechnungen. Im Kundenstamm der Rechnungsadresse haben Sie zudem die relevanten Felder befüllt (z.B. E-Mail Adresse Rechnungen).

Über den Standard SSRS Rechnungsdruck wird die Rechnungs-PDF-Datei erstellt, im Hintergrund wird dazu die XRechnung-XML-Datei generiert.

Über die Aktion „Rechnung per E-Mail versenden“ wird die XRechnung-konforme XML-Datei and die Rechnungsversandadresse (E-Mail) verschickt.

Funktionsumfang von Vemas.E-Rechnung

für XRechnung und ZUGFeRD

  • Möglichkeit zur Übersteuerung der Rechnungs-E-Mail-Adresse auf den Ebenen Projekt, Vertrag, Seminarteilnehmer und Rechnung
  • Möglichkeit für Kunden, die übermittelte Datei in Rechnungsportale einzulesen.
  • Import von Rechnungsanhängen mit Zuordnung zu einer Rechnung
  • Verarbeitung der Rechnungsanhänge als E-Mail Anhang, eingebettet (bei XRechnung: in die XRechnung XML Datei, bei ZUGFeRD: in die ZUGFeRD PDF Datei) oder angehängt an das Rechnungs-PDF (Merge)
  • Automatisierte Erstellung von separaten Rechnungsanhängen, z.B. Buchungsliste
  • Vorschau der Rechnungs-E-Mail

Ausgewählte Vorteile mit Vemas.E-Rechnung

Gesetzeskonforme Aufbereitung

Sie erfüllen die bereits seit dem 27.11.2020 geltenden, gesetzlichen Voraussetzungen (EU-Richtlinie 2014/55/EU) für die Versendung elektronischer Rechnungen über 1.000 Euro an öffentliche Auftraggeber sowie die Verpflichtung nach dem Beschluss des Wachstumschancengesetzes zum Versand von E-Rechnung im B2B-Bereich ab dem 01.01.2025.

Portalfähig

Rechnungen im ZUGFeRD und im XRechnung-Format können in Portale eingelesen und weiterverarbeitet werden.

Standardformat

Die Übermittlung der Ausgangsrechnungen im X-Rechnung oder ZUGFeRD-Format erfordert keine manuellen Eingriffe, alles geschieht auf Knopfdruck.

Bevorzugte Bearbeitung

Rechnungen im gewünschten Eingabeformat werden erfahrungsgemäß von großen Kunden schneller beglichen.

Volle Integration

Die Funktion ist voll in Vemas.NET integriert, einfach und intuitiv zu bedienen und erfordert keine zusätzliche Software.

Mehr Sicherheit

Die Dokumente werden hinsichtlich der rechtlichen Anforderungen (z.B. Prüfung nach §14 UStG) automatisch überprüft und die internen Freigaberichtlinien werden berücksichtigt.