Fakturaregeln

mit der ERP Software Vemas.NET

Fakturaregeln steuern in Vemas.Projekt die Faktura von Projekten, Teilprojekten und Aktivitäten.

Sie werden beim Projektaufbau definiert und regeln die automatische Abrechnung aus laufenden und abgeschlossenen Projekten und sorgen so für eine weitestgehende Automatisierung der Leistungsabrechnung mit den Kunden. Mengen, Zeiten und Preise können im System jeweils intern und extern vorgegeben und berichtet werden

Übersicht der Fakturaregeln in Vemas

Fakturaregeln kommen auf Teilprojekt- und Aktivitätsebene zur Anwendung, niemals auf Projekt- und Verteil-Aktivitätenebene.

Teilprojekt

Aktivität

 

 

TEILPROJEKT

Fakturaregel „Budget“
Die Anwendung der Fakturaregel „BUD-Budget“ auf Ebene eines Teilprojektes führt dazu, dass Sie ein gesamtes Teilprojekt zu einem bestimmten Fixpreis verrechnen können, sobald sämtliche Aktivitäten dieses Teilprojektes erledigt und abgenommen worden sind. Die Verrechnung des Teilprojektes wird dann zu einem Pauschalbetrag vorgenommen. Die Höhe des Pauschalbetrages ergibt sich dabei aus dem Feld Budget extern, dass Sie im Teilprojekt definieren.

Eine Integration von Abschlagszahlungen ist möglich, diese werden bei der Berechnung des Teilprojektes abgezogen.

 

Fakturaregel „Aufwand“
Mit der Fakturaregel „AUFWD-Aufwand“ können Sie ein Teilprojekt nach der Abnahme abrechnen. Dabei werden alle Abschlagszahlungen, welche Sie diesem Teilprojekt zugeteilt haben, von der Gesamtsumme des Aufwands aller Aktivitäten abgezogen.

Die Gesamtsumme der Faktura ergibt sich aus dem gebuchten Ist-Aufwand/Ist-Menge der Aktivitäten.

 

Fakturaregel „ohne“
Mit dieser Fakturaregel wir das gesamte Teilprojekt mit allen Aktivitäten/Produkten nicht berechnet.

Sinn und Zweck dieser Regel:
Das Teilprojekt soll z.B. aufgrund von internen Entwicklungsarbeiten, Regress-oder Reklamationsansprüchen nicht berechnet werden, die Aufwände zur Umsetzung sollen aber trotzdem erfasst werden.

 

Fakturaregel „siehe Aktivität“
Der Einsatz dieser Fakturaregel hat zur Folge, dass die Regelung der Faktura ausschließlich auf der Ebene der Aktivitäten zu diesem Teilprojekt geschieht.

Verwenden Sie diese Fakturaregel, wenn Sie für ein Teilprojekt mit allen Aktivitäten keine einheitliche Fakturaregel verwenden können.

 

AKTIVITÄT

Fakturaregel „Budget“
Die Anwendung der Fakturaregel „BUD-Budget“ auf Ebene der Aktivität führt dazu, dass Sie diese Aktivität zu einem bestimmten Wert abrechnen können, sobald sämtliche diese erledigt und abgenommen worden ist. Die Abrechnung der Aktivität wird dann zu einem Pauschalbetrag vorgenommen.

Die Höhe des Pauschalbetrages ergibt sich dabei aus dem Feld Budget extern, dass Sie innerhalb der Aktivität/des Produktes definiert haben.

 

Fakturaregel „Aufwand erledigt“
Das Verwenden der Fakturaregel „AUFW ERL-Aufwand erledigt“ auf Ebene der Aktivität führt dazu, dass diese erst berechnet wird, wenn die gesamte Aktivität erledigt und abgenommen worden ist. Zur Verrechnung wird dabei die Summe aller angefallen Ist-Aufwände verwendet.

Nach der Erledigung / Abnahme können bei dieser Fakturaregel keine weiteren Buchungen vorgenommen werden.

 

Fakturaregel „Aufwand Stichtag“
Die Fakturaregel „AUFW ST-Aufwand Stichtag“ auf der Ebene Aktivität erlaubt das Berechnen von Aktivitäten mit bis dahin durch Buchungen angefallenen Beträgen zu einem bestimmten Stichtag, unabhängig davon, ob die gesamte Aktivität bereits erledigt und/oder abgenommen worden ist.

Es können jedoch noch laufend weitere Buchungen vorgenommen werden, die dann zum nächsten Stichtag fakturiert werden.

 

Fakturaregel „Ohne“
Die Aktivität wird bei dieser Fakturaregel nicht berechnet.

Sinn und Zweck dieser Regel:
Die Aktivität soll z.B. aufgrund von internen Entwicklungsarbeiten, Regress-oder Reklamationsansprüchen nicht berechnet werden, die Aufwände zur Umsetzung sollen aber trotzdem erfasst werden.